

Grundsätze
- Wer sich um eine Genossenschaftswohnung bewirbt, muss Mitglied der IWG werden.
- Freie Wohnungen werden nur Mitgliedern der IWG angeboten (siehe auch Ziff. 6).
- Bei der Wohnungsvergabe sind folgende Kriterien bestimmend: „Dauer der Mitgliedschaft“, „Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs“ und „persönliche finanzielle Verhältnisse“.
- Wer als Wohnungsbewerber Mitglied werden will, erwirbt drei Geschäftsanteile à € 255,00 und zahlt den Betrag (=Geschäftsguthaben) von insgesamt € 765,00 zuzüglich € 50,00 Eintrittsgeld auf das Konto der IWG ein.
- Das Geschäftsguthaben wird nicht verzinst. Die Mitgliedschaft kann u. a. durch Kündigung oder Übertragung beendet werden. Scheidet ein Mitglied aus der Genossenschaft aus, wird das eingezahlte Geschäftsguthaben zurückerstattet (§§ 7 und 8 der Satzung).
- Die Angebote freier Wohnungen werden intern im Mitgliederbereich unserer Homepage veröffentlicht. Falls Sie keine Möglichkeit eines Zugangs zum Internet haben, informieren wir Sie in Ausnahmefällen per Briefpost.
- Bei Nutzung einer Wohnung sind weitere Pflichtanteile zu zeichnen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe und Lage der Wohnung. Zur Zeit sind das zwischen 7 Anteilen (40 m² Wohnfläche) und 32 Anteilen (Wohnfläche größer 110 m²).
- Weitere Grundsätze, die für die Mitgliedschaft und die unternehmerische Tätigkeit der IWG von Bedeutung sind, können Sie unserer „Satzung mit Unternehmensleitlinien“ (PDF) entnehmen.
Download dieser Grundsätze als PDF